In der Verordnung heißt es: „Personen, die in Unternehmen angestellt sind, die eine Zulassung für die Arbeit an Abwasserleitungen haben, und die über eine vorgeschriebene Ausbildung verfügen, müssen, um Rattensperren montieren zu können, gemäß § 20 Abs. 1, Nr. 3, spätestens bis zum 31. Dezember 2013 ein Zertifikat erworben haben, das nachweist, dass sie für das Montieren von Rattensperren einen Kurs über das Verhalten und die Biologie usw. von Ratten bestanden haben, gemäß § 20, Abs. 3“.
Der Hausbesitzer darf also nicht selbst eine Rattensperre erwerben und diese dann montieren.
Wir von Nordisk Innovation möchten gleichzeitig darauf hinweisen, dass das Risiko hoch ist, eine Verstopfung im Abwassersystem zu verursachen, was zu Kosten für Hochdruckreinigung usw. führt, wenn der Einbau der Rattensperre nicht ordnungsgemäß erfolgt. Es ist wichtig, dass Personen mit der richtigen Ausbildung Montage, Inspektion und Wartung der Rattensperre vornehmen, da ihr fachliches Urteil festlegt, ob die Montage der Rattensperre im Einzelfall in der Abwasserleitung möglich ist, abhängig von Durchmesser, Gefälle und Durchfluss.
Wir empfehlen daher, dass die Montage und Prüfung der Rattensperre stets von ihrem lokalen Experten für Abwasserleitungen durchgeführt wird, sodass eine sachgemäße Handhabung der Rattensperre gewährleistet ist.
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